BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Unternehmensberatung

Die Unternehmensberatung bzw. die betriebswirtschaftliche Beratung wird für Unternehmen immer wichtiger. Dies gilt nicht nur für größere, sondern auch für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Kleine und mittelständische Unternehmen sind oftmals gekennzeichnet durch eine geringe Kapital- und Personaldecke, die Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion, geringe freie Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben und die Abhängigkeit von wenigen Kunden.

Eine Unternehmensberatung sollte nicht erst dann stattfinden, wenn sich das Unternehmen in einer finanziell angespannten Lage bzw. in einer Krise befindet. Der Steuerberater ist in vielen Fällen ein langjähriger Wegbegleiter des Unternehmers bzw. des Unternehmens und ist bestens mit der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vertraut. Dieses interne Wissen versetzt uns in die Lage, frühzeitig eine drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu erkennen, das Unternehmen zu beraten und einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, der geeignet ist, eine Krise von vornherein zu vermeiden.

  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Sanierungsberatung
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
  • Erstellung von Rentabilitätberechnungen
  • Erstellung von Finanzplänen
  • Ermittlung des kurzfristigen sowie langfristigen Liquiditätsbedarf
  • Beratung zur Überwindung kurzfristiger und langfristiger Liquiditätsengpässe

Existenzgründungsberatung

Sie wollen ein Unternehmen gründen oder ein bereits bestehendes erwerben. Die Idee für Ihre unternehmerische Tätigkeit ist da, aber Ihnen fehlt der Business-Plan, die Bankfinanzierung, die Bewertung des zu erwerbenden Unternehmens.Selbstverständlich erstellen wir zusammen mit Ihnen den Business-Plan, die Budgetierung für die ersten drei Jahre sowie die Investitionsrechnung.

Wir suchen für Sie die geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten und Erarbeiten die Präsentation Ihres Unternehmens für die Finanzierungsinstitute.Sie wollen ein bestehendes Unternehmen erwerben? Wir prüfen die Jahresabschlüsse und die gesamten steuerlich und rechtlich relevanten Unterlagen dieses Unternehmens. Wir beraten Sie bei der Ermittlung eines fairen Kaufpreises. Auf Wunsch erstellen wir eine komplette Unternehmensbewertung.Auch nach der Startphase unterstützen wir Sie durch kompetente betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung.

Wir begleiten Sie bei dem Aufbau einer geeigneten Unternehmensorganisation, bei der Organisation Ihrer Ablage, der Einrichtung Ihres Rechnungs- und Personalwesens. Auch in Fragen des Marketings und der Finanzierung stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite. Unser Ziel ist auch Ihr Ziel: wir möchten Sie bei dem Aufbau eines gesunden, lebensfähigen Unternehmens unterstützen.

  • Wahl der Rechtsform
  • Rentabilitätsberechnung
  • Investitionsrechnung
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsrechnung
  • Standortberatung
  • Beurteilung und Beratung in Marketingfragen
  • Beratung bei Inanspruchnahme von Fördermitteln

Finanzierungs- und Subventionsbeschaffung

Finanzierungen gehören heute zur Grundlage fast aller Geschäftsprozesse. Inbegriffen sind hierbei Neugründungen, Erweiterungen oder Sonderprojekte. Durch eine generell steigende Vorsicht der Banken sowie erweiterte formale Anforderungen (§18 KWG) wird bei Finanzierungen besonderes Know-how immer wichtiger.

Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung vor allem im Bereich der Ratinganforderungen (Basel II) können wir Ihnen bei Ihrem betrieblichen und/oder privaten Finanzierungsbedarf kompetent helfen.

Ebenso beraten wir Sie auf dem komplexen und undurchsichtigen Feld der Subventionsbeschaffung. Dies gilt von der kommunalen Ebene bis zu den Subventionstöpfen der Europäischen Union.

Unternehmensnachfolge

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann es sich daher empfehlen, einen Beirat in dem Unternehmen einzurichten, der in Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder in besonderen Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann.

Dem Beirat sollten Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und die mit der Entwicklung des Unternehmens langjährig vertraut sind. Die Einrichtung eines Beirats kann somit im Interesse des Erhalts des Unternehmens stehen.

Als Steuerberater eignen wir uns aufgrund der zumeist langjährigen Beziehung zu dem Unternehmen und unseres internen Wissens für eine Beiratstätigkeit. Für den Fall einer unterschiedlichen Bewertung einzelner Sachfragen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer des Unternehmens können wir zwischen den Beteiligten vermitteln.

Die Höhe der Vergütung richtet sich hierbei nach den allgemeinen Vorschriften des BGB. Der Umfang der Tätigkeit und die Größe des Unternehmens sollten bei der Vereinbarung der Vergütung berücksichtigt werden.