STEUERBERATUNG


Steuergestaltung

Die Steuerberatungskanzlei Linz ist eine Kanzlei mit breit fundiertem Expertenwissen. Dieses Wissen bildet die Basis für gestalterische Maßnahmen.

Wir legen Wert auf vorausschauende Steuerberatung, d.h. insbesondere auf mittel- und langfristige Steuerplanung. Hier gilt es für Sie als Unternehmer wichtige Entscheidungen zu treffen, z.B. hinsichtlich Standortwahl und auch Rechtsformwahl. Aber auch die private Vermögensplanung und ideelle Werte spielen häufig eine mitbestimmende Rolle.

Auf der Grundlage unseres betriebswirtschaftlichen Verständnisses integrieren wir die Steuerplanung in ihre unternehmerischen Entscheidungen. Gerade Mittelstandsbetriebe können am stärksten von einer gut durchdachten Steuerplanung profitieren.

Zusammen mit Ihnen suchen wir nach Möglichkeiten, im Rahmen Ihrer betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten die steuerlichen Gestaltungsspielräume auszunutzen und Ihre Steuerlast zu senken. Dafür erstellen wir für Sie die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Konzepte bei der Gründung Ihres Unternehmens wie auch bei Umwandlungen, Sanierungen und Veräußerungen.

  • Wahl der Rechtsform
  • Hilfeleistungen in der Vertragsgestaltung
  • Steuerplanung und Optimierung
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge bzw. Betriebsaufgabe
  • Beratung der steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung

 

Steuerliche Betreuung

Neben der laufenden Steuerberatung ist es für uns wichtig Sie kompetent und qualifiziert bei Bankgesprächen oder dem Abschluss von Leasing- oder Darlehensverträgen zu unterstützen. Dazu haben wir vielfältige Ansprechpartner um für Sie die bestmögliche Lösungen zu erzielen. Zu unserem Selbstverständnis gehört es, dass wir jegliche kommunikative Aufgaben mit den Behördenvertretern für Sie übernehmen sowie die Prüfung von Bescheiden durchführen. Im Falle einer Betriebsprüfung oder eines notwendigen Rechtsbehelfsverfahren haben Sie mit uns den richtigen Partner an Ihrer Seite. Auf Grund unserer langen Berufserfahrung und unserem Expertenwissen können wir Ihre Interessen entsprechend vertreten.

  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Beistand bei Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Führung von Einspruchs- und Klageverfahren
  • Steuerliche Unterstützung bei der Selbstanzeige
  • Beistand bei Bankgesprächen
  • Lösung komplexer Steuersachverhalte

 

Steuererklärung 

Wir erstellen für Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen für alle Steuerarten und stellen zudem den Antrag gegenüber den zuständigen Behörden zu unseren Leistungen. Darüber hinaus prüfen wir für Sie bereits angefertigte Steuererklärungen oder beraten Sie gerne bei individuellen Fragen zu Ihrer Erklärung. Gerade im Bereich der Werbungskosten, Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen lohnt sich der Gang zum Steuerberater, da die Handhabung dieser Materie oft sehr undurchsichtig ist. Wir sparen Ihnen durch die entsprechende Qualifikation unserer Mitarbeiter Zeit und Geld, da wir wissen, was gegebenenfalls benötigt und angesetzt werden kann.Privatpersonen

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Einheitsbewertung Unternehmen
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gesonderte und Einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Jahresabschluss 

Die Basis der Steuerberatung bildet ein aussagefähiger Jahresabschluss. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist daher Kernaufgabe unserer täglichen Beratungsleistung. Dabei achten wir sehr auf die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses, der Grundlage vieler Entscheidungen und insbesondere Ihrer Zusammenarbeit mit den Banken ist. Wir helfen Ihnen die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte optimal auszunutzen, die Anforderungen durch Basel II zu erfüllen und dabei den steuerlichen Vorschriften gerecht zu werden. Wir erstellen die Jahresabschlüsse sämtlicher Rechtsformen samt Steuererklärungen.

  • Steuer- und handelsrechtliche Jahresabschlüsse inkl. Bilanzanalyse durch Kennzahlen
  • Eröffnungsbilanz
  • Schlussbilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

 

Unternehmensnachfolge 

Sie als Unternehmer, die ihre Firma selbst gegründet und immer selbst geführt haben, betrachten ihr Lebenswerk nicht einfach als Arbeit, sondern als Lebensaufgabe und möchten so lange wie möglich das Zepter in der Hand halten.

Dies ist häufig einer der Gründe, warum die überwiegende Anzahl der Unternehmer ihre Nachfolge nicht oder gefährlich unzureichend geregelt hat. Die Unternehmensnachfolge und der damit verbundene Führungswechsel sollte eigentlich ein selbstverständlicher betrieblicher Vorgang sein, der zum normalen Ablauf gehört und entsprechende Sorgfalt erfährt. Frühzeitige Planung ist wichtig, um zu verhindern, dass Ihr Unternehmen einfach schließt, da kein Nachfolger zur Verfügung steht.

Die Probleme und Fragen, die bei der Unternehmensnachfolge auftauchen, sind vielfältig: Wann soll mit der Planung begonnen werden? Wird ein Familienmitglied die Nachfolge antreten oder jemand von Außen? Soll das Unternehmen veräußert werden und wie sollte das vonstatten gehen?

Rechtliche Dinge sind zu beachten, Finanzfragen zu klären und zu optimieren und das alles möglichst steuereffizient. Wir beraten Sie kompetent und das nicht nur für Ihr Unternehmen. Auch die private Vorsorge muss Bestandteil der Nachfolgeplanung sein, wenn Sie nicht eine Unterversorgung im Ruhestand riskieren wollen.Gerne beraten wir Sie auch im Bereich der privaten Vermögensübergabe bzw. klären wir für Sie im Falle eines Erbes die steuerlichen Folgen.